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Kanton Zürich stimmt im November über vier statt fünf Vorlagen ab

Kantonale Abstimmungen

Kanton Zürich stimmt im November über vier statt fünf Vorlagen ab

22. August 2025, 10:41 Uhr
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich können Ende November über vier statt fünf Vorlagen abstimmen. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich entscheiden am 30. November über vier statt fünf kantonale Vorlagen. Die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personenverkehr (PVG) kommt nicht zur Abstimmung, da die Referendumsfrist am 5. August ungenutzt verstrichen ist.

Der Regierungsrat hatte die Vorlage ursprünglich unter Vorbehalt angeordnet. Nun aber müsse über diese Änderung nicht abgestimmt werden, teilte er am Freitag mit.

Zur Abstimmung kommen Ende November das Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz, die kantonale Volksinitiative «Für ein Grundrecht auf digitale Integrität» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats, die kantonale Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» sowie der Gegenvorschlag des Kantonsrats und das Strassengesetz.

Quelle: sda
veröffentlicht: 22. August 2025 10:41
aktualisiert: 22. August 2025 10:41