Jugendurlaub soll von einer Woche auf zwei Wochen verlängert werden
Am Mittwoch hat die Landesregierung die Vernehmlassung zu einer Änderung des Obligationenrechts eröffnet. Das freiwillige Engagement von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei eine wichtige Stütze in der Kinder- und Jugendarbeit, schrieb sie. Die Neuerung betrifft junge Leute im Alter von bis zu dreissig Jahren.
Die Tätigkeitsfelder für den sogenannten Jugendurlaub umfassen zum Beispiel Sport, Gesundheit, Umwelt, Kultur, Pfadfinder, Samariter, religiöse Organisationen, politische Parteien oder Gewerkschaften. Die Tätigkeit muss unbezahlt sein, und der oder die junge Erwachsene muss eine leitende, betreuende oder beratende Funktion ausüben.
Jugendurlaub soll neu nicht nur innerhalb von Verbänden möglich sein, sondern auch für Engagements in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, zum Beispiel in einem Jugendhaus. Ausdrücklich nicht beansprucht werden dürfen soll der Jugendurlaub für Tätigkeiten in kommerziellen Organisationen.
Bestellt hatte die Anpassung des Obligationenrechts das Parlament. Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. September. Ob die Neuerung eingeführt wird, werden erneut die Räte entscheiden.