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Ja zu EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen nur unter Bedingungen

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Ja zu EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen nur unter Bedingungen

16. Mai 2025, 14:06 Uhr
Die Schweiz soll sich nur am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen beteiligen, wenn sich beispielsweise Italien an seine Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems hält. Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. (Themenbild)
© KEYSTONE/EPA ANSA/ORIETTA SCARDINO
Die vom Bundesrat geplante inländische Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts kommt in der zuständigen Nationalratskommission grundsätzlich gut an. Am EU-Solidaritätsmechanismus im Asylwesen soll sich die Schweiz aber nur unter Bedingungen beteiligen.

Nach intensiver Diskussion hat sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) mit 13 zu 12 Stimmen für eine Kompromisslösung ausgesprochen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach soll sich die Schweiz nur am Solidaritätsmechanismus beteiligen, wenn aus Sicht der Migration bedeutsame Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen.

Die europäische Asylreform sieht für EU-Mitgliedstaaten einen verbindlichen Solidaritätsmechanismus vor. Dieser soll sicherstellen, dass EU-Mitgliedstaaten, die unter Migrationsdruck stehen, von anderen EU-Mitgliedstaaten entlastet werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Übernahme von Personen, eine finanzielle Unterstützung oder sonstige Beiträge, wie beispielsweise Sachmittel.

Quelle: sda
veröffentlicht: 16. Mai 2025 14:06
aktualisiert: 16. Mai 2025 14:06