In Zürich soll es Einkommenslimiten bei günstigen Wohnungen geben
Beim Geschäft am Mittwoch, dem Paragrafen 49b, ging es nur um Wohnungen, die bei Auf- oder Umzonungen entstehen. Private Investoren sollen verpflichtet werden, dabei eine Mindestzahl günstiger Wohnungen anzubieten. «Die Privaten sollen endlich in die Verantwortung genommen werden», sagte Anjushka Früh (SP).
Im Stadtzürcher Parlament wurde bereits zum zweiten Mal über das Thema debattiert. Einen ersten Vorschlag, der keine Einkommenslimiten vorsah, hatte es 2024 im Nachhinein gekippt - nachdem die AL zurückgekrebst war.
«Guter Kompromiss»
Einig waren sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte nicht. Die Ratslinke sowie Mitte und EVP forderten eine Limite, die nur bei Beginn der Mietdauer zur Anwendung gelangt. Nur wer höchstens das vierfache des Mietzinses verdient, soll eine günstige Wohnung beziehen dürfen.
Dass im späteren Verlauf das Einkommen nicht mehr als sechsmal höher sein darf als die Miete, lehnten die Parteien mehrheitlich ab. Für Martin Busekros (Grüne) war das ein guter Kompromiss mit den Mitte-Parteien. Das sah auch Stadtrat Daniel Leupi (Grüne) so, der sich bei der letzten Debatte noch gefragt hatte, «was Rot-Grün hier geritten hat».
«Ein Unding»
FDP, GLP und SVP stellten sich erfolglos gegen das Vorhaben. Dass Personen, die später mehr verdienen, in den günstigen Wohnungen bleiben dürfen, störte Emanuel Tschannen (FDP). Der Paragraph sei «ein Unding». Serap Kahriman (GLP) sprach von «Maximalforderungen» der anderen Parteien, die an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbeigingen.
Einer Kontrolle der Wohnverhältnisse alle zwei Jahre stimmte das Parlament zu. Regeln wie bei städtischen Wohnungen sollen ebenfalls gelten, etwa zur Mindestbelegung. In einer 4-Zimmer-Wohnung müssen demnach mindestens drei Personen leben.
Die Schlussabstimmung findet an einer der nächsten Sitzungen statt.