Gericht erlaubt Hilfsmittel für die Löcher im Emmentaler
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Freitag veröffentlichten Urteil eine Beschwerde der Sortenorganisation Emmentaler Switzerland gutgeheissen. Das Bundesamt für Landwirtschaft hatte ein Gesuch um Änderung des Pflichtenhefts für den Emmentaler mit geschützter Ursprungsbezeichnung (GUB) abgewiesen.
Es befürchtete, das Heublumenpulver werde bei der Käse-Herstellung zu einer Industrialisierung führen und die Unvergleichbarkeit des Produktes schwächen. Das Problem des Löcherrückgangs liesse sich mit einer weniger starken Filtration der Milch lösen.
Diese Argumente lässt das Gericht nicht gelten. Es berücksichtigt, dass Heupartikel traditionell einen Inhaltsstoff von Emmentaler gebildet hätten und zur Typizität des Käses führten. Zudem seien weitere Hilfsstoffe zugelassen.