Genfer Fackelwerfer zeigt Reue vor Winterthurer Gericht
«Ich kann mir bis heute nicht erklären, weshalb ich das getan habe», sagte er bei der Befragung. Da er geständig ist, findet der Prozess im abgekürzten Verfahren statt. Das heisst, der Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft soll zum Urteil erhoben werden.
Der Vorschlag sieht vor, den Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 32 Monaten zu verurteilen, wovon er ein Jahr absitzen soll. Für die restlichen 20 Monate soll eine Probezeit von drei Jahren gelten. Dazu sollen eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse kommen.
Der Katalog der angeklagten Delikte ist lang: Unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Vermummungsverbot und Gefährdung durch Sprengstoffe.
Das Urteil wird noch am Nachmittag eröffnet.