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Gegen neun Zürcher Rottweiler-Halter läuft ein Verfahren

Hundehaltung

Gegen neun Zürcher Rottweiler-Halter läuft ein Verfahren

1. September 2025, 12:53 Uhr
Halterinnen und Halter von Rottweilern müssen ihre Hunde im Kanton Zürich registrieren. Neun unterliessen dies und haben nun ein Verfahren am Hals. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Gegen neun Halter von Rottweilern hat das Zürcher Veterinäramt ein Verfahren angestrengt. Diese unterliessen es, ein Bewilligungsgesuch einzugeben. Der Kanton führte Anfang Jahr ein Verbot der Hunde ein.

Die Verfahren laufen noch, teilte das Veterinäramt auf Anfrage von Keystone-SDA am Montag mit. Es bestätigte damit einen Bericht des «Sonntagsblick». Die Personen hätten trotz Mahnung und Ultimatum bis Ende Juni kein Gesuch gestellt. Sie müssen mit Strafen wegen verbotener Hundehaltung rechnen.

Derzeit sind laut Veterinäramt 298 Rottweiler im Kanton Zürich registriert. Im Januar waren es noch 348. Der Unterschied lasse sich damit erklären, dass die Hunde verstorben sind, die Halter in einen anderen Kanton gezogen sind oder ihre Hunde abgegeben haben.

Offen ist noch der juristische Weg gegen das Verbot. Das Veterinäramt bestätigt, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig ist. Das Zürcher Verwaltungsgericht gab der Gesundheitsdirektion zuvor recht, allerdings mit knappem Stimmenverhältnis.

Das Verbot geht auf zwei Beissattacken von Rottweilern auf Kinder im vergangenen Jahr zurück. Die Liste mit den verbotenen Hunden führte der Kanton Zürich als Reaktion auf eine tödliche Attacke auf ein Kind durch mehrere Pitbulls im Jahr 2005 ein.

Quelle: sda
veröffentlicht: 1. September 2025 12:53
aktualisiert: 1. September 2025 12:53