Freier wegen Brandstiftung an der Zürcher Langstrasse verurteilt
Das Gericht sei überzeugt, dass der Beschuldigte das Feuer gelegt habe, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwochabend. Der Zeitablauf lasse keinen anderen Täter möglich erscheinen. Auch habe die Zeugin glaubhaft geschildert, dass der Freier frustriert und aggressiv gewesen sei.
Der Beschuldigte widersprach vehement und fiel dem Richter immer wieder ins Wort. «Das ist ein grosses Unrecht», liess er über den Dolmetscher ausrichten. Immer wieder wollte er wissen, wann er denn genau freikommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 31-Jährige brachte für die Brandstiftung im Januar 2024 andere Personen ins Spiel. Unter den Sexarbeiterinnen habe schlechte Stimmung geherrscht, sagte er. Sie hätten sich fast um Freier geprügelt. Zudem sei das Haus voller Junkies gewesen. Er sei mit dem Sex zufrieden gewesen und ohne Probleme gegangen. Man wolle ihm die Tat anhängen.
Der Brand sei zwei Minuten nach seinem Weggang gemeldet worden, sagte der Richter. Der 31-Jährige beteuerte aber, er habe nichts mitgekriegt. «Hätte ich ein Feuer bemerkt, hätte ich beim Löschen geholfen.»
Fünf Prostituierte mussten übers Dach fliehen
Beim Brand mussten fünf Prostituierte über das Dach flüchten, darunter die Frau, die der Mann zuvor für sexuelle Dienstleistungen aufgesucht hatte. Die Anklage wirft ihm vor, das Feuer gelegt zu haben, weil er mit dem Sex unzufrieden gewesen sei. Die Prostituierte habe ihm demnach gesagt, die Zeit sei abgelaufen, bevor er zum Orgasmus gekommen sei.
Hingegen gab der Algerier mehrere Diebstähle zu. Er habe auch gewusst, dass er die Schweiz hätte verlassen müssen, nachdem sein Asylgesuch abgelehnt wurde. Der Mann leidet nach eigenen Angaben an Epilepsie. Darum habe er die Ausschaffung abgewartet, statt selber auszureisen, sagte er.
In der Schweiz sammelte der 31-Jährige bereits vier Vorstrafen. Er habe auf Arbeit gehofft, als er einreiste, sagte er. In anderen europäischen Ländern habe das besser geklappt. In Zukunft wolle er nach Italien. Seine Familie, die in Österreich auf die Behandlung des Asylgesuchs wartet, wolle er nachholen. Bleiben wolle er auf keinen Fall. «Ich war noch nie so lange im Gefängnis», sagte er.
Schwierige Suche nach Zeugen
Seine Verteidigerin bemerkte, dass es keine Zeugen für die Brandstiftung gebe. Auch die Sexarbeiterin war zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht mehr im Zimmer. Sie forderte nur eine Verurteilung wegen der geringeren Delikte, und zwar zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Mit der Landesverweisung war sie einverstanden.
Der Staatsanwalt gab zu, dass die Suche nach Zeugen in dem Milieu schwierig gewesen sei. Die Aussagen der Prostituierten und Videoaufnahmen ausserhalb des Gebäudes würden aber auf den Beschuldigten hinweisen. Der Mann sei alkoholisiert gewesen und habe Kokain genommen. Dass er nicht zum Orgasmus gekommen und deshalb frustriert gewesen sei, ist für den Staatsanwalt das Motiv.
Das Gericht entschied, dass die Landesverweisung nur für die Schweiz gilt - anders als vom Staatsanwalt gefordert. Der Algerier könnte also nach dem Verbüssen seiner Strafe zu seiner Familie nach Österreich oder Italien gehen.