Steuern
Finanzdirektoren sind gegen Abschaffung der «Heiratsstrafe»
Verheiratete Paare werden in der Schweiz anders besteuert als nicht-verheiratete Paare. (Symbolbild)
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Eine grosse Mehrheit der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren lehnt sowohl die Volksinitiative für eine Individualbesteuerung als auch den Gegenvorschlag ab. Sie bevorzugt die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) empfiehlt den Kantonsregierungen, das Kantonsreferendum zu ergreifen, wie die FDK am Dienstag mitteilte. Die FDK traf sich vergangene Woche im Rahmen ihrer Jahresversammlung in Heiden (AR).
Gemäss der FDK erhöht eine Individualbesteuerung die Komplexität für Steuerpflichtige und Behörden, führt zu Ungleichheiten zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren und bewirkt eine hohe Belastung der öffentlichen Haushalte.