Etappensieg für Greenpeace gegen erweiterten Einsatz von Insektizid
Bei einer Erweiterung der Anwendung besteht laut Bundesgericht die Möglichkeit, dass das Insektizid in das Oberflächenwasser gelangt. Deshalb sei vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen eine Bewertung der Auswirkungen des Mittels auf Wasserorganismen vorzunehmen, die bisher mit Bezug auf das «Abfliessen durch Drainagerohre» unzulässigerweise unterblieben sei.
Bezüglich der negativen Auswirkungen auf Nützlinge dürfe zwar auf die sogenannte «Erholungsthese» abgestellt werden. Gemäss dieser sind negative Auswirkungen annehmbar, wenn sich die Bestände auf den behandelten Flächen innerhalb eines Jahres wieder erholen. Es sei aber zusätzlich zu prüfen, ob die erweiterte Anwendung räumlich und zeitlich zu begrenzen sei, damit die Erholung effektiv gewährleistet werden könne.