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Ein Konzept für 13. AHV-Rente und Aufhebung von AHV-Heiratsstrafe

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Ein Konzept für 13. AHV-Rente und Aufhebung von AHV-Heiratsstrafe

4. April 2025, 16:53 Uhr
Die 13. AHV Rente und eine Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. So schlägt es die zuständige Ständeratskommission vor. (Themenbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
Die 13. AHV Rente und eine allfällige Aufhebung der Heiratsstrafe bei der AHV sollen mit einem gemeinsamen Konzept finanziert werden. Die zuständige Kommission des Ständerates will dafür in zwei Schritten die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer erhöhen.

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente - sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt - hiess die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) mit mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Verfassungsänderung für die Erhöhung der Mehrwertststeuer genehmigte die Kommission mit mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie schlägt allerdings ein Gesamtkonzept vor für die Finanzierung des beschlossenen «Dreizehnten» der AHV und eine allfällige Anhebung oder Aufhebung des Ehepaar-AHV-Plafonds. Der Beschluss dazu fiel mit 9 zu 4 Stimmen.

Das Konzept sieht zwei Etappen vor und sieht sowohl Erhöhungen der Lohnbeiträge für die AHV als auch der Mehrwertsteuer vor. Die Bundesbeiträge an die AHV will die Kommission nicht kürzen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 4. April 2025 16:53
aktualisiert: 4. April 2025 16:53