Ein Konzept für 13. AHV-Rente und Aufhebung von AHV-Heiratsstrafe
Die Finanzierung der 13. AHV-Rente - sie wird ab Dezember 2026 ausbezahlt - hiess die Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) mit mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Verfassungsänderung für die Erhöhung der Mehrwertststeuer genehmigte die Kommission mit mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie schlägt allerdings ein Gesamtkonzept vor für die Finanzierung des beschlossenen «Dreizehnten» der AHV und eine allfällige Anhebung oder Aufhebung des Ehepaar-AHV-Plafonds. Der Beschluss dazu fiel mit 9 zu 4 Stimmen.
Das Konzept sieht zwei Etappen vor und sieht sowohl Erhöhungen der Lohnbeiträge für die AHV als auch der Mehrwertsteuer vor. Die Bundesbeiträge an die AHV will die Kommission nicht kürzen.