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Bundesrat will kein Geld für allfällige Landesausstellung sprechen

Landesausstellung

Bundesrat will kein Geld für allfällige Landesausstellung sprechen

25. Juni 2025, 13:44 Uhr
An der Expo.02 im Drei-Seen-Land beteiligte sich der Bund mit rund einer Milliarde Franken. Für eine allfällige nächste Landesausstellung in den 2030-er Jahren will er kein Geld sprechen. (Archivbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Eine allfällige Landesausstellung in den 2030er-Jahren soll kein Geld vom Bund erhalten. Den Entscheid begründete der Bundesrat mit dem starken Druck auf die Bundesfinanzen.

Die Finanzierung einer Landesausstellung würde im Widerspruch zur Notwendigkeit einer ausgabenseitigen Konsolidierung der Bundesfinanzen stehen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Die letzte Landesausstellung, die Expo.02, habe den Bund eine Milliarde Franken gekostet.

Der Haushalt solle ab 2027 entlastet werden. Zudem drohten zahlreiche Mehrbelastungen. Deshalb sei in den kommenden Jahren mit Abstrichen bei der Aufgabenerfüllung durch den Bund zu rechnen.

Mehrere Gruppierungen haben in den vergangenen Jahren ihr Interesse an der Organisation einer Landesausstellung bekundet. So etwa «Nexpo» und «X27», die sich im Mai zusammenschlossen und eine dezentrale Ausstellung planen.

Dazu kommen die Kantone Aargau, Solothurn, Jura und die beiden Basel mit dem Projekt «Svizra27» für eine Expo in der Nordwestschweiz. Mehrere Bergkantone wollen zudem eine «Muntagna» durchführen.

Neues Gesetz in Arbeit

Gleichzeitig mit diesem Beschluss eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG), wie er weiter mitteilte. Das neue Gesetz lege die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine allfällige Förderung von Landesausstellungen durch den Bund fest.

Laut Communiqué dürfte für die Planung und Durchführung einer Landesausstellung eine Projektträgerschaft in der Regel auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sein. Das neue Gesetz regle die Prüfung und Auswahl von Projektgesuchen sowie die mögliche Bundesförderung.

Die Vernehmlassung dauert bis am 16. Oktober 2025.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Juni 2025 13:44
aktualisiert: 25. Juni 2025 13:44