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Bundesrat will in spezifischen Fällen Einwanderung einschränken

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Bundesrat will in spezifischen Fällen Einwanderung einschränken

14. Mai 2025, 15:45 Uhr
Wenn im Bereich der Nettozuwanderung ein Schwellenwert überschritten wird, könnte künftig der Bundesrat die Personenfreizügigkeit mit der EU einschränken. (Symbolbild)
© KEYSTONE/ENNIO LEANZA
Der Bundesrat will die Zuwanderung in die Schweiz einschränken können, wenn Schwellenwerte etwa im Bereich Migration überschritten sind. Er hat am Mittwoch die Konkretisierung der Schutzklausel im Bereich der Personenfreizügigkeit mit der EU vorgestellt.

Die Schutzklausel könnte angewandt werden, wenn Schwellenwerte in Bereichen wie der Arbeitslosigkeit, des Sozialhilfebezugs oder der Nettozuwanderung überschritten werden, wie es in einer Mitteilung hiess. Berücksichtigt würden auch Indikatoren, welche auf «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» hinweisen, etwa im Wohnungswesen oder im Verkehr.

Als Massnahme könnte der Regierung etwa Höchstzahlen bei der Zuwanderung oder einen Inländervorrang einführen. Möglich seien auch die Beschränkung des Aufenthaltsrechts beim Verlust der Arbeit oder eine eingeschränkte Aufenthaltsdauer für Stellensuchende, hiess es.

Der Bundesrat könnte auch entgegen der Meinung der EU die Schutzklausel anrufen. Die EU könnte Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 14. Mai 2025 15:45
aktualisiert: 14. Mai 2025 15:45