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Bundesgericht bestätigt Velofahrverbot beim Bahnhof Dübendorf

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Bundesgericht bestätigt Velofahrverbot beim Bahnhof Dübendorf

2. Mai 2025, 12:00 Uhr
Unter dem Bahnhof Dübendorf dürfen Velos künftig nicht mehr fahren. Eine Beschwerde gegen das Fahrverbot lehnte das Bundesgericht ab. (Archivbild)
© KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT
Velos dürfen künftig nicht mehr durch die Unterführung des Bahnhofs Dübendorf fahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Dübendorf dagegen abgewiesen.

Die Stadt argumentierte unter anderem damit, dass die Unterführung Teil des Velowegnetzes sei. Es bestehe ein öffentliches Interesse an der Weiterführung des bestehenden Mischverkehrs mit Velofahrern und Fussgängerinnen. Bisher sei dieser problemlos gewesen.

Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte die Verfügung des Bundesamts für Verkehr (BAV), das wegen des Eisenbahngesetzes zuständig ist, gestützt. Das Bundesgericht hat in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil keinen Fehler in diesem Entscheid finden können - es gilt also ab sofort Fahrverbot für Velos.

Unterbruch der Veloroute vertretbar

Das Bundesverwaltungsgericht hatte argumentiert, die Dimensionen der Unterführung seien nicht ausreichend, um einen Mischverkehr zuzulassen. Aufgrund der allgemeinen Sicherheit sei ein Fahrverbot zulässig und verhältnismässig.

Dass die Veloroute unter dem Bahnhof kurz unterbrochen werde, sei vertretbar, heisst es im Urteil. Selbst der Verband Pro Velo habe nichts gegen solche Stellen, wenn eine Velorute nicht anders verknüpft werden könne. Das Interesse von 9300 Zufussgehenden an ihrer Sicherheit gehe vor, heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Wie lange das neue Regime anhält, ist offen. Eine neue, breitere Unterführung ist in Planung, Diese dürfte allerdings nicht vor 2030 erstellt sein.

(Urteil 1C_390/2024 vom 21. 2.2025)

Quelle: sda
veröffentlicht: 2. Mai 2025 12:00
aktualisiert: 2. Mai 2025 12:00