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Boni früherer Credit-Suisse-Manager dürfen nicht gekürzt werden

Bundesverwaltungsgericht

Boni früherer Credit-Suisse-Manager dürfen nicht gekürzt werden

13. Mai 2025, 19:42 Uhr
Die Credit-Suisse-Manager müssen nicht um ihre Boni fürchten. (Themenbild)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die gemeinsame Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen.

Die vom EFD gekürzten Boni waren von der Arbeitgeberin verbindlich zugesicherte Ansprüche aus einem arbeitsvertraglichen Verhältnis. Solche Ansprüche sind durch die Eigentumsgarantie geschützt. Dies hält das Bundesverwaltungsgericht in einem am Mittwoch publizierten Urteil fest. Die Eigentumsgarantie sei in der Verfassung gewährleistet. Die für einen schweren Eingriff in solche Ansprüche notwendige gesetzliche Grundlage fehle.

Das Bankengesetzes enthalte keine solche. Das Gesetz sehe nur vor, dass Massnahmen für die Dauer der beanspruchten Staatshilfe möglich seien. Alle Staatshilfen an die Bank seien spätestens per 11. August 2023 beendet gewesen. Das EFD habe jedoch angeordnet, die Boni der betroffenen Mitarbeitenden definitiv und damit über die Dauer der Staatshilfe hinaus zu kürzen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Mai 2025 19:42
aktualisiert: 13. Mai 2025 19:42