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Boni früherer Credit-Suisse-Manager dürfen nicht gekürzt werden

Bundesverwaltungsgericht

Boni früherer Credit-Suisse-Manager dürfen nicht gekürzt werden

13. Mai 2025, 19:37 Uhr
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© sda
Die vom Bund angeordnete Kürzung oder gar Streichung der Boni bei den obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse war rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde von zwölf Betroffenen gutgeheissen, wie aus einem Gerichtsurteil hervorgeht.
Quelle: sda
veröffentlicht: 13. Mai 2025 19:37
aktualisiert: 13. Mai 2025 19:37