Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen wirft Fragen auf
Die Änderungen der Verordnung, die am 1. Juni in Kraft treten sollen, enthalten neben der Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen unter anderem die Zulassung von Tiertransporten in der Nacht und an Sonntagen. Am Freitag endete das Vernehmlassungverfahren.
Die Aufhebung des Verbots der Rennveranstaltungen begrüsst der Verband grundsätzlich. Allerdings ist er der Ansicht, dass die Verordnung nicht mit dem Willen des Parlaments im Einklang stehe, welches das Verbot bereits am 17. März 2023 aus dem Gesetz gestrichen hatte. Zahlreiche Auflagen verhinderten unter dem Strich weiterhin die Durchführung von Rundstreckenrennen.
Das Verbot stammt aus dem Jahr 1955. Es wurde nach einem Unfall beim 24-Stundenrennen in Le Mans eingeführt, bei dem über 80 Menschen starben.