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Urner Landrat will Sozialhilfegesetz überarbeiten

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Urner Landrat will Sozialhilfegesetz überarbeiten

24. September 2025, 14:37 Uhr
Im Mai lehnte das Urner Stimmvolk das revidierte Sozialhilfegesetz an der Urne ab. Seither wird diskutiert, wie es die Vorlage überarbeitet werden soll. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTOF SCHUERPF
Das Urner Stimmvolk wird voraussichtlich im November 2026 erneut über das Sozialhilfegesetz abstimmen. Das Kantonsparlament hat am Mittwoch eine Motion erheblich erklärt, die den Regierungsrat zur Überarbeitung des Gesetzes beauftragt.

Die Urner Stimmbevölkerung lehnte das Sozialhilfegesetz im Mai an der Urne knapp mit 4805 Nein- zu 4670 Ja-Stimmen ab. Der Landrat hatte die Vorlage zuvor deutlich mit 50 zu 9 Stimmen gutgeheissen.

Hans Ruedi Zgraggen (parteilos) begründete die Motion damit, dass eine Anpassung des Sozialhilfegesetzes angesichts der Entwicklungen auf kantonaler und nationaler Ebene nötig sei. Das Gesetz sollte so angepasst werden, dass die Stimmbevölkerung den Inhalt besser verstehe, sagte der Motionär. Es brauche «präzise» und «verständliche» Regelungen, damit die Vorlage bei der erneuten Abstimmung bessere Chancen habe.

Die Regierung unterstützte den Vorstoss, wie sie in ihrer Antwort darauf erklärte. Im Fokus stünden eine präzisere Regelung des Vermögensverzichts sowie die Bestimmungen zur Sozialinspektion.

Der Regierungsrat plane «keinen Neustart», sagte Landammann Christian Arnold (SVP). Nötig seien leichte Präzisierungen.

Jonas Imhof (SP) sah es anders. Er unterstütze die Motion, betonte jedoch, es brauche eine «vollständige Überarbeitung» des Gesetzes. Anstelle einer Sozialinspektion seien etwa klare Bestimmungen zur Höhe der Nothilfe oder zu Verjährungsfristen nötig. Letztlich hiess der Landrat den Vorstoss von Zgraggen einstimmig gut.

Bis August 2026 soll laut der regierungsrätlichen Antwort eine angepasste Vorlage dem Landrat vorliegen, damit die Stimmberechtigten im November 2026 an der Urne erneut darüber entscheiden können.

Das Urner Sozialhilfegesetz stammt aus dem Jahr 1998. Angepasst wurde es 2013 nach der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Kesb).

Quelle: sda
veröffentlicht: 24. September 2025 14:37
aktualisiert: 24. September 2025 14:37