Uri muss neue Aufgaben im Herdenschutz übernehmen
Die kantonale Landwirtschaftsverordnung (KLWV) werde angepasst, um neue Anforderungen im Agrar- und umweltpolitischen Umfeld der Land- und Alpwirtschaft zu berücksichtigen, teilte die Urner Staatskanzlei am Montag mit.
Unter anderem soll das vom Bundesrat auf den 1. Februar 2025 revidierte Jagdgesetz auf kantonaler Stufe umgesetzt werden. So müsse der Kanton Uri neue Aufgaben im Herdenschutz übernehmen, hiess es im Communiqué. Zudem übernimmt der Bund im Herdenschutz nur noch 50 statt wie bisher 80 Prozent der Kosten.
Mit der Teilrevision der kantonalen Landwirtschaftsverordnung würden neu auch Massnahmen und Projekte im Klimaschutz unterstützt, teilte die Staatskanzlei weiter mit.