Unbediente Läden dürfen in Luzern von 5 bis 22 Uhr offen sein
Von dem neuen Regime profitieren sollen Hof- und Selbstbedienungsläden, die höchstens 30 Quadratmeter gross sind, wie es in einer Mitteilung des Regierungsrats vom Dienstag heisst. Für alle anderen Läden gilt, dass sie von Montag bis Freitag um 19 Uhr schliessen müssen, am Samstag bereits um 17 Uhr.
Auch am Morgen profitieren Hof- und Selbstbedienungsläden: Sie dürfen, wie auch Tankstellenshops, bereits um 5 Uhr öffnen. In den anderen Läden darf frühestens ab 6 Uhr eingekauft werden.
Heute sind die Öffnungszeiten am Morgen im Gesetz nicht definiert. Mit der Neuerung soll verhindert werden, dass Selbstbedienungsläden nach Mitternacht wieder öffnen.
Die liberalere Lösung für Hof- und Selbstbedienungsläden war vom Kantonsrat gefordert worden. Die Anpassungen würden einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach neuen Einkaufsmöglichkeiten Rechnung tragen, teilte der Regierungsrat mit. Auch würden die Anliegen der Landwirtschaft berücksichtigt.
Der Regierungsrat entschied sich dafür, die Ladenfläche zu beschränken. Damit könne auf eine Beschränkung des Sortiments verzichtet werden, teilte er mit. Eine solche wäre kompliziert.
Mit der Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes soll es auch eine Liberalisierung für die Restaurants geben. Aufgehoben werden soll die Bestimmung, wonach an hohen Feiertagen und am Aschermittwoch keine Ausnahmen von der Sperrstunde gewährt werden sollen. Auch dies geht auf eine Forderung aus dem Parlament zurück.