TCS wehrt sich gegen Tempo 30 auf der Baselstrasse in Luzern
Die Baselstrasse sei eine wichtige Hauptverkehrsachse, auf der Tempo 50 nötig sei, um den Verkehr flüssig zu halten - für Autofahrende, den öffentlichen Verkehr und das Gewerbe, argumentierte TCS-Präsident Peter Schilliger in einer Mitteilung am Montag. Weiter befürchtet der Verband, dass Tempo 30 in diesem Strassenabschnitt den Verkehr in die Wohnquartiere verlagere.
Ende 2022 entschied die kantonale Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (Vif), dass auf der Baselstrasse zwischen der Bahnüberführung Gütsch und dem Kreuzstutz Tempo 30 gelten soll. Sie stützte sich dabei auf Fachgutachten.
Gegen die Senkung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h auf der Baselstrasse erhoben die TCS Sektion Waldstätte und der Automobil- und Nutzfahrzeugverband ASTAG Sektion Zentralschweiz Beschwerden. Das Kantonsgericht lehnte diese Mitte März ab.
Tempo 30 auf der Durchgangsstrasse sei eine «geeignete und verhältnismässige Verkehrsmassnahme», begründete das Kantonsgericht das Urteil. Es verbessere die Verkehrssicherheit, reduziere die Lärmbelastung und vermindere verschiedene Gefahren.
Letzte Woche forderten sechs städtische Quartiervereine Sofortmassnahmen gegen den Autolärm in den Kantonsstrassen entlang des Seebeckens, Zürichstrasse, Bernstrasse, Obergrund- und Horwerstrasse, Baselstrasse-Hirschengraben-Pilatusstrasse, Bundesstrasse und Zentralstrasse. Die Quartiervereine verlangen vom Kanton, er solle auf jenen Kantonsstrasse, auf denen die Grenzwerte überschritten würden, provisorisch Tempo 30 einführen.
Noch bis im Juni läuft im Kanton Luzern die Vernehmlassung für die notwendige Anpassung der Strassenverkehrordnung. Zudem ist eine Volksinitiative der kantonalen SVP hängig, die Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen innerorts gesetzlich verankern möchte.