«Sternenkinder» soll in allen Gemeinden bestattet werden können
Der Regierungsrat muss damit eine Anpassung der kantonalen Bestattungsverordnung prüfen. Er hatte die Postulatsforderung ebenfalls unterstützt. Das es keinen Gegenantrag gab, fand im Parlament keine Diskussion statt.
Für das Zivilstandrecht sind Kinder, die leichter als 500 Gramm sind und vor Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen zur Welt kommen, Fehlgeburten. Weil es für sie keine amtliche Meldepflicht gibt, ist die Bestattung dieser «Sternenkindern» nicht in allen Gemeinden möglich.
Kantonsrätin Spring wollte dies ändern. «Eltern sollen nicht darum kämpfen müssen, von ihrem Kind würdig Abschied nehmen zu können», hielt sie in ihrem Vorstoss fest. Ein würdevoller Abschied im Rahmen einer Beerdigung könne den Trauerprozess erleichtern.
Der Regierungsrat stimmte der Postulantin zu. Es könne vorkommen, dass in bestimmten Gemeinden Eltern die Bestattung ihres fehlgeborenen Kindes verwehrt bleibe, erklärte er in seiner Postulatsantwort. Für die Eltern sei dies in einer bereits stark herausfordernden Situation eine zusätzliche Belastung.
Der Regierungsrat zeigte sich deswegen bereit, durch eine Verordnungsänderung die Bestattung von «Sternenkindern» in allen Gemeinden des Kantons zu ermöglichen. Derzeit gebe es für diese Kinder keine spezifische Regelung in der Verordnung.
Einzelne Luzerner Gemeinden bieten bereits ein «Sternenkinder»-Grab an. Kinder, die im Kantonsspital Luzern fehlgeboren werden, können zudem im Stadtluzerner Friedhof Friedental unabhängig vom Wohnort der Eltern bestattet werden. Andere Kantone wie Zürich, Bern oder Solothurn, lassen Bestattungen von Fehlgeborenen ebenfalls zu.