Stadt Zug hilft finanziell bei der Entfernung von Neophyten
Wenn private Grundeigentümer, Mieterinnen und Mieter, Liegenschaftsverwaltungen oder Gartenbaufirmen invasive, also nicht heimische Pflanzen, wie Riesen-Bärenklau, Japanischer Staudenknöterich oder Kirschlorbeer entfernen, sollen sie finanziell unterstützt werden. Diese Pflanzen würden sich stark ausbreiten und der Natur, Gesundheit und Infrastruktur Schaden zufügen, hiess es
Der finanzielle Zustupf umfasst 20 Prozent der Kosten, maximal 2000 Franken pro Parzelle. Bedingung ist, dass die Fläche in der Stadt Zug liege, die Arbeiten noch nicht begonnen hätten und die Fläche danach naturnah bepflanzt wird.
Gesuche sollen laut Mitteilung online auf der Website der Stadt eingereicht werden. Die Auszahlung erfolge nach Abschluss und Nachweis der Arbeiten.