Schwyzer Regierungsrat will OECD-Mindeststeuer nicht unterlaufen
Die OECD-Mindestbesteuerung sieht vor, dass Unternehmen, die weltweit mehr als 750 Millionen Franken umsetzen, mindestens 15 Prozent auf ihrem Gewinn versteuern müssen. In Schwyz und weiteren Kantonen liegt die Steuerbelastung unter diesem Wert, weswegen der Bund dort eine Ergänzungssteuer erhebt. Die Erträge dieser Steuer werden zwischen Bund und den Kantonen aufgeteilt.
Kantonsrat Cornel Betschart (Mitte) schlägt in einem Postulat vor, dass der Kanton Schwyz sich mit einer Gewinnsteuererhöhung die Steuereinnahmen möglichst vollständig sichern solle. Der Regierungsrat lehnt das Ansinnen ab, wie er am Donnerstag mitteilte.
Neben juristischen und praktischen Gründen führt der Regierungsrat dabei vor allem die Respektierung des Volkswillens an. 2023 hatten Volk und Stände der OECD-Mindeststeuer zugestimmt.
Es besteht für den Regierungsrat ferner kein Anlass, den in der Bundesverfassung verankerten Bundesanteil zu unterlaufen, um dem Kanton einen höheren Steueranteil zu sichern. Dazu bestehe auch fiskalisch keine Notwendigkeit.