Schwyzer Regierung will Zivilverfahrenstourismus verhindern
Zurzeit dürfen Gerichtsgebühren im Kanton Schwyz für die Bezirksgerichte und das Kantonsgericht maximal 100'000 Franken betragen. In Ausnahmefällen sind bis zu 150'000 Franken möglich. Im Kanton Zürich gibt es laut der Mitteilung bei grossen Aufwänden keine feste Obergrenze.
Neu soll für Streitwerte über 10 Millionen Franken eine Grundgebühr von 120'750 Franken gelten, zusätzlich 0,5 Prozent des Betrags, der über 10 Millionen Franken liegt.
Auslöser der Teilrevision ist eine Motion im Schwyzer Kantonsparlament, welche der Kantonsrat im Mai 2023 erheblich erklärte. Sie verlangt, dass bei sehr hohen Streitwerten die Gebühren in zivilrechtlichen Prozessen nicht mehr gedeckelt werden.
Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis am 30. August.