Schwyzer Regierung lehnt Initiative zur Prämienverbilligung ab
Folgt das Parlament dem Antrag der Kantonsregierung, werden die Stimmberechtigten über das Anliegen befinden können. Die SP hatte die Initiative im Juni 2024 eingereicht.
Das in Form einer allgemeinen Anregung formulierte Volksbegehren verlangt, dass der Kanton Schwyz die Prämienverbilligung auf mindestens den durchschnittlichen Pro-Kopf-Beitrag aller Kantone erhöht. Damit sollen auch Personen aus dem Mittelstand vermehrt in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen.
Der Regierungsrat begründet seine Ablehnung mit dem Gegenvorschlag zur eidgenössischen Prämien-Entlastungs-Initiative. Dieser dürfte auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten und bringe bereits eine substantielle Erhöhung des kantonalen Beitrags an die Prämienverbilligung, erklärte er. Damit werde die grundsätzliche Forderung der kantonalen Initiative erfüllt.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass 2025 im Kanton Schwyz 94 Millionen Franken Prämienverbilligungen ausbezahlt werden. Der Kanton zahlt daran 28 Millionen Franken, den Rest übernimmt der Bund. Mit der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlages würde der Kantonsanteil um 17 Millionen Franken auf 45 Millionen Franken steigen.