Schwyzer Regierung lehnt Anti-Bundesasylzentren-Initiative ab
Die in der Form der allgemeinen Anregung gehaltene Volksinitiative verlangt, dass sich der Kanton Schwyz in seinen Stellungnahmen gegen die Erstellung von Bundesasylzentren zu äussern habe. Sie war von 3381 Stimmberechtigten unterzeichnet worden. Anlass ist der Plan des Bundes, auf dem Campingplatz Buosingen in Arth ein Zentrum für Asylbewerber zu bauen, welche die Schweiz verlassen müssen.
Die Initiative kommt nur vors Volk, wenn der Kantonsrat sie ablehnt. Bei einer Zustimmung wird direkt die von ihr geforderte gesetzliche Grundlage ausgearbeitet und dem Parlament vorgelegt. Diese kommt dann - je nach Entscheid des Kantonsrats - an die Urne. Im Oktober 2024 hatte der Kantonsrat Schwyz die zustimmende Haltung des Regierungsrats zum Bundesasylzentrum Buosingen gestützt.
Initiative ist gültig
Wie der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichtem Bericht an den Kantonsrat schreibt, ist die Initiative gültig. Sie halte die Grundsätze der Einheit der Form und der Materie ein, sie sei weder offensichtlich undurchführbar noch verstosse sie gegen übergeordnetes Recht, erklärte er.
Inhaltlich lehnt der Regierungsrat das Volksbegehren aber ab. Dieses verstosse gegen den in der Bundesverfassung festgehaltenen Grundsatz, dass sich Bund und Kantone in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützten.
Zugeständnisse erzielt
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass er bei den Verhandlungen mit dem Bund zum geplanten Bundesasylzentrum Buosingen Zusicherungen erzielen konnte. So werde im Kanton Schwyz nicht mehr wie ursprünglich geplant ein Zentrum mit 340 Plätzen, sondern eines mit 170 Plätzen realisiert. Die restlichen 170 Plätzen würden in einem anderen Zentralschweizer Kanton realisiert.
Diese Verhandlungsergebnis will der Schwyzer Regierungsrat nicht gefährden. Buosingen werde, anders als von den Initianten behauptet, nicht auf Kosten des Kantons Schwyz realisiert, erklärte er. Vielmehr werde es vom Bund gebaut und betrieben. Kanton und Gemeinden profitierten im Gegenzug von Kompensationen bei den Asylzuweisungen.
Verträge bleiben gültig
Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass die SVP-Initiative keinen Einfluss auf Buosingen mehr habe. Die dazu abgeschlossenen Verträge des Kantons mit dem Bund und der Gemeinde Arth würden bei einer Annahme der Initiative «unberührt und gültig» bleiben.
Weiter hält der Regierungsrat fest, dass das Plangenehmigungsverfahren für die Bundesasylzentren demokratisch legitimiert sei. Dieses sei 2016 in einer eidgenössischen Volksabstimmung gutgeheissen worden, auch vom Kanton Schwyz.