Schwyzer Polizei warnt vor falschen Staatsanwaltschaft-Mails
Dabei fordern die Unbekannten entweder Geldzahlungen auf Konten von Drittpersonen oder sie versuchen unter einem Vorwand Zugriff auf den Computer des Opfers zu erlangen, etwa durch eine Fernwartungs-Software.
Die Polizei weist in ihrem Communiqué daraufhin, dass die richtige Staatsanwaltschaft niemals Zahlungen per E-Mail und ebenso wenig Fernzugriff auf Computer fordert. Zudem erfolgen offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft immer per eingeschriebener Post oder werden durch die Polizei persönlich überbracht, wie es weiter heisst.
Die Polizei rät darum, solche E-Mails zu ignorieren, auf keine Links oder Anhänge zu klicken und keine persönlichen Daten herauszugeben. Zudem empfiehlt sie, die Nachricht zu löschen und im Zweifelsfall Anzeige zu erstatten.