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Schwyzer Kantonsrat erhöht Drittbetreuungsabzüge

Kantonsrat SZ

Schwyzer Kantonsrat erhöht Drittbetreuungsabzüge

21. Mai 2025, 13:52 Uhr
Blick von der Regierungsbank in den Parlamentssaal. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Kantonsrat Schwyz hat am Mittwoch eine Steuergesetzrevision mit 80 zu 12 Stimmen gutgeheissen. Erhöht werden auch die Drittbetreuungsabzüge.

Die vom Regierungsrat vorgelegte Gesetzesrevision sah Entlastungen von 43 Millionen Franken vor. Das Parlament folgte zwar weitgehend, aber nicht durchgehend den Anträgen der Regierung.

Ein Ziel der Vorlage war der Ausgleich der kalten Progression - der steuerliche Mehrbelastung, welche durch die Preissteigerung entsteht. Sie wird neu alle drei Jahre auf den Beginn einer neuen Steuerperiode ausgeglichen. Das Parlament folgte hier dem Regierungsrat.

Der Kantonsrat entschied ferner mit 60 zu 31 Stimmen, dass Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen, steuerlich von höheren Abzügen profitieren sollen. Es setzte sich auch hier die Lösung der Regierung durch, die vorschlug, den Abzug von 6000 auf 8000 Franken zu erhöhen.

Mittel gegen Fachkräftemangel

Das sei keine Wohltat, sondern ein Mittel gegen den Fachkräftemangel, sagte Pirmin Geisser (FDP). Bianca Bamert (SP) sagte, arbeiten solle sich lohnen.

Willy Gisler (SVP) beantragte indes, auf die Erhöhung der Abzüge zu verzichten. Kinderbetreuung sei keine Staatsaufgabe. Fredy Prachoinig (SVP) sagte, mit einer Erhöhung würden Mütter bestraft, die sich zu 100 Prozent um ihre Kinder kümmerten.

Höhere Sozialabzüge

Umstritten war im Parlament zudem die Höhe der Sozialabzüge. Der Regierungsrat wollte diese moderat erhöhen. Dies ging der SVP zu weit, weil dann zu viele keine Steuern mehr zahlen müssten. Dies wäre unfair gegenüber dem Mittelstand.

Die SP wollte dagegen weiter gehen als der Regierungsrat. Sie wies etwa auf die hohen Wohnkosten im Kanton Schwyz hin und auf die gute Finanzlage der öffentlichen Hand.

Mitte und FDP stützten den Weg der Regierung. Sie sprachen von einer breiten und tragfähigen Lösung. Diese Regierungsvariante setzte sich zum Schluss durch. Der Abzug für Ehepaare etwa erhöht sich damit von 6400 Franken auf 8400 Franken. Gegen den Willen der Regierung wurden die Schwellen für den Entlastungsabzug aber nicht angehoben.

Das Parlament senkte zudem den Maximalsteuersatz für Kapitalleistungen von 2,5 auf 1,5 Prozent, und nicht auf 1,8 Prozent, wie von der Regierung beantragt.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. Mai 2025 13:52
aktualisiert: 21. Mai 2025 13:52