Schwyz schafft die Hinterlegung des Heimatscheins ab
Die Einwohnerämter benötigen heute die Heimatscheine nicht mehr, weil sie die Daten zentral im Personenstandsregister abrufen können. Auf die Hinterlegung des Heimatscheins könne damit verzichtet werden, erklärte der Regierungsrat. Nachbarkantone wie Zug und Zürich hätten diesen Schritt bereits gemacht.
Für die Einwohnerinnen und Einwohner bringt die Neuerung auch einen finanziellen Vorteil. Sie müssen neu ihrem Heimatort für den Heimatschein keine Gebühr mehr bezahlen. Thomas Grieder (FDP) sagte, digitale Lösungen erleichterten der Verwaltung die Arbeit.
Mit der Abschaffung der Hinterlegungspflicht des Heimatscheins wird das Gesetz der Praxis angepasst. Die Schwyzer Gemeinden können gemäss einer Weisung des Kantons seit 2024 auf eine Hinterlegung des Papiers verzichten.
Umstrittener als der Verzicht auf eine Hinterlegung des Heimatscheins war, unter welchen Bedingungen die Gemeinden die im digitalen Meldeprozess angegebenen E-Mail-Adressen und Telefonnummern auch im Einwohnerregister erfassen dürfen.
Die FDP plädierte dafür, dass dies nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Meldepflichtigen möglich sein soll. Alle andere Fraktionen lehnten dies aber ab. Der Meldevorgang würde dadurch unnötig kompliziert, sagte Sonja Zehnder (GLP).
Ein weiterer diskutierte Punkt war die von einer Minderheit der Kommission gemachte Forderung, dass Vermieterinnen und Vermieter die Mieterinnen und Mieter der Gemeinden melden müssten. Daniel Landolt (Mitte) sagte, es sei im Interesse aller, wenn die Einwohnerregister stimmen würden.
Dagegen war Regierungsrätin Petra Steimen (FDP). Es sei falsch, eine Bürgerpflicht auf den Vermieter zu übertragen. Sie warnte auch vor zusätzlicher Bürokratie. Das Parlament folgte ihr mit 63 zu 30 Stimmen.