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Schrebergärten im Grabenhof Kriens LU erhalten Gnadenfrist

Stadtplanung

Schrebergärten im Grabenhof Kriens LU erhalten Gnadenfrist

19. August 2025, 08:45 Uhr
Die Schrebergärten im Krienser Grabenhof müssen Ende 2026 geräumt werden. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Schrebergärten im Gebiet Grabenhof der Stadt Kriens LU müssen erst per Ende 2026 geräumt werden. Die Stadt Kriens hat die Realisierung des geplanten Stadtparks und des Velo- und Gehwegs um ein Jahr verschoben.

Das Projekt werde erst Anfang 2027 gestartet, teilte die Stadt Kriens am Dienstag mit. Die Familiengärten müssten damit nicht schon auf Ende 2025 geräumt werden. So könne trotz der Verschiebung des Projekts im Grabenhof eine Brache verhindert werden.

Die Stadt Kriens erklärte die Verzögerung damit, dass sie «genügend Zeit für die Durchführung eines qualitätssichernden Wettbewerbs für die Parkanlage» benötige. Zudem wolle sie den Park sowie den Velo- und Gehweg gleichzeitig umsetzen, um Synergien nutzen zu können.

In einem Jahr will die Stadt Kriens eine neue Standortbestimmung durchführen. Unsicherheiten wie Einsprachen oder Wetterlagen, die den Projektstart verzögern könnten, bestünden nach wie vor, hiess es dazu in der Mitteilung.

Die Städte Kriens und Luzern wollen die Gebiete Grabenhof und Hinterschlund überbauen. Die Grundstücke gehören Luzern, befinden sich aber auf Boden der Gemeinde Kriens.

Zur Realisierung des Stadtparks und des sogenannten Bogenwegs, eines Velo- und Fusswegs von der S-Bahn-Station Kriens Mattenhof nach Horw LU, stellt Luzern Kriens eine Fläche zur Verfügung.

Quelle: sda
veröffentlicht: 19. August 2025 08:45
aktualisiert: 19. August 2025 08:45