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Regierungsrat weist Einsprache gegen Rodung beim Bahnhof in Arth ab

Ortsplanung

Regierungsrat weist Einsprache gegen Rodung beim Bahnhof in Arth ab

10. Juli 2025, 00:00 Uhr
Die Gemeinde Arth SZ will das Gebiet rund um den Bahnhof Arth-Goldau entwickeln. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Schwyzer Regierungsrat hat nach Angaben der Gemeinde Arth eine Verwaltungsbeschwerde gegen eine für einen Strassenbau nötige Rodung südlich des Bahnhofs abgewiesen. Vom Beschwerdeführer war das Lärmgutachten, das zum Rodungsgesuch gehört, bemängelt worden.

Wie schon zuvor das kantonale Amt für Wald und Natur, habe nun auch der Regierungsrat das Gutachten als fachlich korrekt eingestuft, hiess es in einer Mitteilung der Gemeinde Arth vom Donnerstag. Gegen den Entscheid des Regierungsrats könne die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht Klage erheben.

Die Rodung ist nötig, damit die Gemeinde das Gebiet südlich des Bahnhofs Arth-Goldau über den Schuttweg erschliessen kann. Dieser führt von der Autobahn in das südlich des Bahnhofs gelegene Gebiet. Das Lärmgutachten kam zum Schluss, dass es durch die neue Erschliessung zu keinen Verletzungen der Umweltgesetzgebung komme.

Das Rodungsgesuch war im Mai 2024 zum zweiten Mal aufgelegt worden. Die Wiederholung war nötig, weil die Gemeinde auf Geheiss des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz ein neues Lärmgutachten erstellen musste.

Die Gemeinde Arth hat das Ziel, das Gebiet rund um den Bahnhof zu entwickeln. So wurde der Bahnhofplatz neu gestaltet. Auf der Südseite des Bahnhofs sollen Arbeitsplätze und Wohnungen geschaffen werden. Zudem will der Kanton die dort ansässigen Schulen erweitern.

Quelle: sda
veröffentlicht: 10. Juli 2025 00:00
aktualisiert: 10. Juli 2025 00:00