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Prämienverbilligungen werden in Obwalden früher ausbezahlt

Kantonsrat OW

Prämienverbilligungen werden in Obwalden früher ausbezahlt

20. März 2025, 14:49 Uhr
Karten verschiedener Krankenversicherungen: Die Prämienverbilligung soll in Obwalden früher erfolgen als heute. (Symbolbild)
© KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
In Obwalden soll die Prämienverbilligung nicht mehr erst Mitte Jahr ausbezahlt werden. Dies hat der Kantonsrat am Donnerstag bei der Revision der Gesetzgebung zur Prämienverbilligung entschieden. Zudem strich er die fixe Budgetvorgabe für die Prämienverbilligung aus dem Gesetz.

Das Parlament folgte damit den Anträgen des Regierungsrats. Anlass der Gesetzesrevision war ein Wirkungsbericht zur Individuellen Prämienverbilligung. Umgesetzt werden sollen die Neuerungen per 2026. Die Schlussabstimmung findet erst nach der zweiten Lesung statt.

Heute können die Krankenversicherungen die Prämienverbilligungen den Obwaldnerinnen und Obwaldner erst ab Juni und mit Rückwirkung auf den Jahresanfang gutschreiben. Die Versicherten, welche Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben, müssen damit die Prämien vorschiessen, was dem Bundesrecht widerspricht.

Grund für diese Verzögerung ist, dass der Kantonsrat im Februar oder März den Selbstbehalt festlegt. Diese Kompetenz geht nun an den Regierungsrat über, der neu jeweils im Dezember des Vorjahres den Selbstbehalt festlegt. Die Neuerung war im Parlament unbestritten.

Der Regierungsrat muss den Selbstbehalt innerhalb einer Bandbreite festlegen. Der Kantonsrat legte diese mit 42 zu 10 Stimmen von 9 bis 12 Prozent fest. Der Regierungsrat hatte als Obergrenze nur 11,5 Prozent vorgesehen.

SP sieht Gefahr einer Sparmassnahme

Die SP kritisierte, dass mit der höheren Obergrenze der Kanton auf Kosten der sozial Schwächeren sparen könne. Regierungsrat Daniel Wyler (SVP), der sich den 12 Prozent nicht widersetzte, widersprach. Es gehe nicht um eine Sparaktion, sondern um einen grösseren Spielraum.

Zudem soll Obwalden die Prämienverbilligung realistischer budgetieren. Derzeit muss der Budgetbetrag mindestens 8,5 Prozent der Prämienkosten entsprechen. Bis auf 2016 erreichten die ausgeschütteten Prämienverbilligungen diesen Wert aber nie. Gegen die Stimmen der SP, strich der Kantonsrat wie von der Regierung beantragt die Vorgabe deswegen aus dem Gesetz.

Quelle: sda
veröffentlicht: 20. März 2025 14:49
aktualisiert: 20. März 2025 14:49