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Obwaldner Regierung will Volksabstimmung zur Individualbesteuerung

Individualbesteuerung

Obwaldner Regierung will Volksabstimmung zur Individualbesteuerung

21. August 2025, 09:27 Uhr
Der Kantonsrat, der im Regierungsgebäude tagt, wird über das Referendum zur Abschaffung der Heiratsstrafe entscheiden. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Obwaldner Regierungsrat lehnt den schweizweiten Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung ab. Er beantragt deswegen dem Kantonsrat, das Kantonsreferendum zu ergreifen.

Das Parlament wird gemäss der Mitteilung des Regierungsrats vom Donnerstag am 11. September über das Kantonsreferendum entscheiden. Dieses erlaubt den Kantonen, eine Volksabstimmung über ein von den eidgenössischen Räten beschlossenes Gesetz zu verlangen. Es braucht für das Zustandekommen acht Kantone.

Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren bevorzugt die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren. Sie empfahl im Juni den Kantonsregierungen, das Kantonsreferendum zu ergreifen.

Indirekter Gegenvorschlag

Die eidgenössischen Räte hatten den Wechsel von der Familien- zur Individualbesteuerung im Juni 2025 beschlossen. Sie ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «für eine zivilstandunabhängige Individualbesteuerung» der FDP-Frauen.

Er begrüsse zwar die Ziele, die sogenannte Heiratsstrafe abzuschaffen und die Erwerbsarbeit zu fördern, teilte der Obwaldner Regierungsrat mit. Die vom Bundesparlament beschlossene Individualbesteuerung lehne er aber ab, weil diese den Kantonen einen beträchtlichen Mehraufwand und finanzielle Einbussen bringen werde.

Komplizierte Steuererklärung

Würde Ehepaare nicht mehr gemeinsam besteuert, müssten sie künftig zwei Steuererklärungen einreichen. Sie müssten Einkommen, Vermögen und Abzüge aufteilen. Dies mache die Steuererklärung komplizierter, teilte der Regierungsrat mit. Zudem müssten die Behörden mehr Steuererklärungen bearbeiten.

Obwalden rechnet mit 10'000 zusätzlichen Steuererklärungen. Der Regierungsrat geht von sechs zusätzlichen Vollzeitstellen und Kosten von rund einer Million Franken aus. Gleichzeitig dürfte die Reform zu Mindereinnahmen führen, hielt die Regierung fest.

Nach Ansicht der Kantonsregierung schafft die Individualbesteuerung zwar die Heiratsstrafe ab, doch sorge sie für neue Ungleichheit. Zudem sei die Heiratsstrafe vor allem ein Problem der Bundessteuern und nicht der kantonalen Steuern. Trotzdem würden die Kantone gezwungen, ihr gesamtes Steuersystem anzupassen, kritisierte er.

Quelle: sda
veröffentlicht: 21. August 2025 09:27
aktualisiert: 21. August 2025 09:27