Nidwaldner Regierungsräte sollen neu im 100-Prozent-Pensum arbeiten
Die Gesetzesinitiative «Ja zur Unabhängigkeit - Verwaltungsratsmandate regeln» war von den Grünen mit 425 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Sie will die Nebenbeschäftigungen der Regierungsmitglieder einschränken.
Nach Ansicht der Grünen gab es in der Vergangenheit bei Verwaltungsratsmandaten von Regierungsmitgliedern mögliche Interessenskonflikte. Die Partei verlangt deswegen mit ihrer Initiative, dass Regierungsrätinnen und -räte nur noch in Verwaltungsräten Einsitz nehmen dürfen, wenn das Mandat im Interesse des Kantons ist.
Inkonsequente Initiative
Der Regierungsrat lehne das Volksbegehren ab, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Private Verwaltungsratsmandate würden praktisch ausgeschlossen. Zudem sei die vorgeschlagene Lösung inkonsequent, weil Mandate in Geschäftsleitungen zulässig bleiben sollen, obwohl auch die zu Interessenskonflikten führen könnten.
Die Nidwaldner Regierungsmitglieder sind heute nur in einem Hauptamt zu 80 Prozent angestellt. Damit sollen sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen und einen «Fuss in der Wirtschaft» behalten können, wie es in der Mitteilung der Staatskanzlei heisst. Die dabei geltenden Unvereinbarkeitsregeln sind nach Ansicht der Regierung ausreichend.
Trotzdem schlägt der Regierungsrat vor, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der einen Wechsel vom Hauptamt zu einem Vollamt vorsieht. Die Entschädigung der sieben Regierungsmitglieder würde dabei erhöht und Nebenbeschäftigungen verboten. Damit könne dem Hauptanliegen des Initiativkomitees im Wesentlichen entsprochen werden, teilte die Staatskanzlei mit.
Gestiegene Arbeitslast
In der Mitteilung der Staatskanzlei wird dabei auch auf die gestiegene Arbeitslast der Regierungsrätinnen und -räte hingewiesen. Das liege daran, dass die Aussenbeziehungen eines Kantons immer wichtiger geworden seien.
Der Arbeitsumfang eines Regierungsrats oder einer Regierungsrätin liege heute weit über einem Hauptamt und in der Regel auch über einem Vollamt, erklärte die Staatskanzlei. Nebentätigkeiten seien, wenn überhaupt, nur noch in einem sehr beschränkten Umfang möglich.
Gemäss der Mitteilung arbeiten heute in 23 Kantonen die Regierungsmitglieder in einem Vollamt. Nidwalden hatte 1998 die Regierung von neun auf sieben Mitglieder verkleinert und dabei das Pensum von einem Nebenamt zu einem Hauptamt erhöht.
Weiterhin Siebnergremium
Eine erneute Verkleinerung der Regierung auf fünf Mitglieder steht gemäss der Staatskanzlei mit dem Gegenvorschlag nicht zur Diskussion. Grund dafür ist, dass die Zahl der Regierungsmitglieder in der Kantonsverfassung geregelt ist. Ein Gegenvorschlag, der auf eine Verfassungsänderung abzielt, ist bei einer Gesetzesinitiative nicht möglich.
Als nächstes wird der Landrat über die Volksinitiative der Grünen und den Gegenvorschlag befinden. Die Volksabstimmung ist für den 30. November geplant.