Nidwaldner Landrat will Steuern weiter senken
Der Landrat senkte die Steuersätze weiter ab, als vom Regierungsrat vorgeschlagen. Die Teilrevision des Steuergesetzes passte er an seiner Sitzung am Mittwoch entsprechend an. Mit 29 zu 26 Stimmen folgte er einem Antrag der Kommission für Finanzen, Steuern, Gesundheit und Soziales (FGS). Insbesondere die in den höchsten drei Einkommensstufen erhobenen Steuersätze wurden gegenüber dem Antrag des Regierungsrats deutlich gesenkt.
FDP und SVP unterstützten den Antrag. Richard Blättler (SVP) sah in der weiteren Senkung der Steuern eine «Rückgabe» an die Steuerzahlenden und eine «Korrektur der Steuerpolitik».
Matthias Christen gab namens der GLP-Fraktion zu bedenken, der Vorschlag der FGS blase das Reformpaket unnötig auf. Die Grüne/SP-Fraktion wollte hingegen tiefe bis mittlere Einkommen stärker entlasten und den Spitzensteuersatz beim geltenden Recht belassen. Dieses Anliegen fand deutlich keine Mehrheit.
Derweil appellierte Jvo Eicher (Mitte) an die Landrätinnen und Landräte der finanzschwachen Gemeinden. Durch die weitere Senkung der Steuersätze würden Mindereinnahmen entstehen, welche die Gemeinden wiederum mit einer Erhöhung der Steuern kompensieren müssten. Die Mitte-Fraktion unterstützte den Antrag der Regierung.
Erbschaftssteuer soll abgeschafft werden
Ebenso intensiv wurde der Antrag der FGS zur Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungssteuer diskutiert.
Dominik Steiner sagte als FDP-Fraktionssprecher, es gebe bereits so viele Ausnahmen für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, dass man sie auch ganz abschaffen könne. So würden alle potenziellen Empfängerinnen und Empfänger von Erbschaften und Schenkungen gleich behandelt.
Thomas Wallimann (Grüne) sagte, die Steuer sei gerecht, weil sie nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfolge. Zudem werde damit niemand bestraft, da für ein Erbe keine eigene Leistung erforderlich sei.
Paul Odermatt (Mitte) wies auf die entstehenden Mindereinnahmen hin. Man steuere auf tiefrote Zahlen zu.
Roland Blättler (SVP) sah in der Abschaffung der Steuer hingegen die Schaffung eines neuen Standortvorteils.
Mit 29 Ja- zu 26 Nein-Stimmen haben die Landrätinnen und Landräte der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zugestimmt.
Einstimmig nahm der Landrat die Zusammenlegung von Kinderabzug und Eigenbetreuungsabzug an. Der Abzug wird auf 13'200 Franken festgesetzt. Der Regierungsantrag hatte eine Erhöhung des Kinderabzugs von bisher 6400 auf 8000 Franken beantragt.
Ebenso einstimmig beschloss das Kantonsparlament die Abschaffung des Unternutzungsabzugs und nahm auch diesen entsprechenden Antrag an.
«Fuder nicht überladen»
Finanzdirektorin Michèle Blöchliger (SVP) warnte davor, mit Ergänzungen der Teilrevision das sprichwörtliche Fuder zu überladen. Von der Vorlage sollten insbesondere der Mittelstand und Familien profitieren. Dieses Ziel gelte es im Blick zu behalten.
Die Anpassung des Gesetzes durch den Landrat sorgt nun für eine starke Erhöhung der Mindereinnahmen. Gemäss Berechnungen des Regierungsrats ist durch die Annahme der Anträge mit Mindereinnahmen für den Kanton von rund 10,4 Millionen Franken zu rechnen. Das sind mehr als doppelt so hohe Mindereinnahmen wie durch den Antrag des Regierungsrats entstanden wären.
Ein Teil davon soll durch Mehreinnahmen aus Erträgen der OECD-Mindeststeuer kompensiert werden. Mitunter deren Einführung gab Anlass zur Teilrevision des Steuergesetzes.
Die Schlussabstimmung darüber wird in zweiter Lesung an der nächsten Sitzung stattfinden.