Nidwaldner Landrat justiert Stipendiengesetzgebung
Bildungsdirektor Res Schmid (SVP sagte, nach gut drei Jahren Praxis sei das 2019 totalrevidierte Stipendiengesetzgebung überprüft worden. Diese habe sich zwar bewährt, doch habe sich auch gezeigt, dass gezielte Präzisierungen nötig seien.
Die Teilrevision von Gesetz und Verordnung umfasst mehrere Punkte. Studentinnen und Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, erhalten so neu einen Beitrag an die Wohnkosten. Zudem wird Erwerbstätigkeit neu honoriert, indem sie weniger stark angerechnet wird. Neu geregelt wird auch die Berücksichtigung von Geschwistern. Zudem bezweckt das Gesetz neu ausdrücklich das lebenslange Lernen.
Denise Weger (GLP) begrüsste, dass die Wirkung des Stipendiengesetzes schon nach kurzer Zeit überprüft worden sei. Die FDP unterstützte die Neuerungen. Gianni Clavadetscher (FDP) sagte, seine Fraktion appelliere aber auch an die Eigenverantwortung der Antragssteller. Thomas Wallimann (Grüne/SP) sagte, Ausbildung bedeute nicht nur Kosten, sondern sei auch eine Investition.
Diskussionen gab es in der ersten Lesung nicht. Abgestimmt wird nach der zweiten Lesung.