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Nidwaldner Kirchen sollen neu fixen Kantonsbeitrag erhalten

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Nidwaldner Kirchen sollen neu fixen Kantonsbeitrag erhalten

25. Februar 2025, 09:16 Uhr
Die katholische Kirche St. Heinrich im Dorfzentrum von Beckenried NW. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Die Nidwaldner Landeskirchen sollen neu keinen prozentualen Anteil der Unternehmenssteuererträge mehr erhalten. Die prozentuale Kirchensteuer soll durch einen festen Kantonsbeitrag ersetzt werden, wie der Regierungsrat in der Steuergesetzrevision 2026 vorschlägt.

Seit 2021 erhalten die römisch-katholische und die evangelisch-reformierte Landeskirche in Nidwalden 7 Prozent des Ertrags der Gewinn und Kapitalsteuer. Zuvor waren es 9 Prozent gewesen.

Neu sollen die Unternehmenssteuererträge vollständig in die Kassen des Kantons und der Gemeinden gehen. Der bisherige Anteil der Landeskirchen solle zugunsten des Kantons wegfallen, schreibt der Regierungsrat in seiner am Dienstag publizierten Botschaft an den Landrat.

Neu sollen die Kirchen einen festen Beitrag in der Höhe von 3,2 Millionen Franken erhalten. Damit sollen die anerkannten Leistungen der Landeskirchen weiterhin sichergestellt und gefördert werden, teilte der Regierungsrat mit. Er spricht von einem Kompromiss, dem die Kirchen nach längeren Verhandlungen zugestimmt hätten.

Familien- und Mittelstand entlasten

Die Steuergesetzrevision 2026 soll nach Angaben des Regierungsrats vor allem die Familien und den Mittelstand entlasten. Vorgesehen sind neben anderen Änderungen höhere Abzüge für Kinder, Betreuung und ausserkantonale Ausbildungen. Diese Stossrichtung der Vorlage sei in der Vernehmlassung gut angekommen, teilte der Regierungsrat mit.

Anlass der Revision ist die OECD-Mindestbesteuerung. Nidwalden kann mit Mehreinnahmen von 5 Millionen Franken rechnen. Der Regierungsrat entschied nach der Vernehmlassung, dass die Gemeinden davon einen Viertel, also 1,25 Millionen Franken, erhalten sollen. 2 Millionen Franken sind für nicht-fiskalische Standortmassnahmen vorgesehen, so dass dem Kanton 1,75 Millionen Franken verbleiben.

Die beabsichtigten Massnahmen führen zu einem Minderertrag von 4,95 Millionen Franken für den Kanton. Werden die Erträge aus der OECD-Mindeststeuer eingerechnet, reduziert sich das Minus auf 3,2 Millionen Franken.

Quelle: sda
veröffentlicht: 25. Februar 2025 09:16
aktualisiert: 25. Februar 2025 09:16