Nidwaldner Heime sollen assistierte Sterbehilfe zulassen müssen
Einzelne Alters- und Pflegeeinrichtungen in Nidwalden hätten bislang den Bewohnerinnen und Bewohnern keine Möglichkeit zur assistierten Sterbehilfe geboten, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Mit der Gesetzesrevision solle dieses Grundrecht nun gewährt werden.
Damit soll sichergestellt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen stärker über ihre eigene medizinische Behandlung und das Ende ihres Lebens entscheiden könnten, teilte die Staatskanzlei mit. Voraussetzung sei, dass ihnen die Urteilsfähigkeit nicht abgesprochen worden sei.
Heim muss informiert werden
Wer mit Hilfe einer begleiteten Sterbehilfe aus dem Leben scheiden möchte, muss gemäss den vorgesehenen Gesetzesbestimmungen das Heim informieren. Dieses müsse den Entscheid respektieren und die assistierte Sterbehilfe durch externe Fachkräfte zulassen, heisst es in der Vernehmlassungsbotschaft des Regierungsrats.
Das Pflegepersonal des Heim dürfe nicht verpflichtet werden, sich an der Sterbehilfe zu beteiligen, erklärte der Regierungsrat. Dessen primärer Auftrag sei und bleibe die Pflege.
Die gesetzliche Verankerung der assistierten Sterbehilfe stärke das Selbstbestimmungsrecht der Heimbewohnerinnen und -bewohner, teilte die Staatskanzlei mit. Zudem schaffe sie klare Rahmenbedingungen.
Die Neuerung geht auf eine Motion zurück, welche der Landrat 2023 mit 36 zu 17 Stimmen überwiesen hat. Der Regierungsrat hielt damals eine gesetzliche Regelung der begleiteten Sterbehilfe für unnötig, weil nur eine Minderheit der Heime diese nicht zulasse.
Bis am 18. Juli können sich im Rahmen der Vernehmlassung interessierte Kreise zur Gesetzesrevision äussern.