Nidwalden will Hilfsfonds in Sachversicherung integrieren
Die Integration ermögliche eine modernere, schlankere Organisation, senke die Verwaltungskosten und steigere die Effizienz, begründete die Staatskanzlei in einer Mitteilung vom Mittwoch die Änderung. Der Hilfsfonds werde auch künftig in einer eigenen Rechnung geführt.
Für die Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer ändert sich gemäss der Mitteilung nichts. Die Beiträge, die Entschädigungsmechanismen und die Leistungen blieben unverändert.
Der NHF kommt für Schäden an Boden und Kulturen auf, die durch Elementarereignisse entstanden sind und die nicht durch Versicherungen gedeckt werden. Er verfügt derzeit gemäss der regierungsrätlichen Botschaft an den Landrat über ein operatives Kapital von zwölf Millionen Franken.
Das Grundkapital von einer Million Franken, mit dem der NHF 1977 bei der Gründung ausgestattet wurde, soll je hälftig an den Kanton und die NSV gehen. Die NSV soll dabei die 500'000 Franken vorab zur Deckung von Schäden in Hochwasserentlastungsgebieten verwenden. Auch der Kanton wird sich künftig an der Deckung solcher Schäden beteiligen.