Nidwalden passt Handhabung bei Einzonungen an
Die Teilrevision führe unter anderem eine einheitliche Freigrenze von 30'000 Franken ein, hiess es in der Mitteilung. Liegt der Wertzuwachs einer Liegenschaft unter diesem Betrag, entfällt die Abgabe. Damit falle die bisherige Doppelprüfung nach Fläche und Wert weg.
Zudem wird präzisiert, wann die Abgabe bei Verkauf, Überbauung oder Teilverkäufen fällig wird. Ausnahmen bestehen weiterhin für Erbschaften, Schenkungen oder beim güterrechtlichen Ausgleich zwischen Ehegatten, so der Kanton.
«Mit der Teilrevision schaffen wir bundesrechtskonforme und praktikable Regelungen», wird die Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer (Mitte) in der Mitteilung zitiert. Sie reduziere den Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung und erhöhe die Rechtssicherheit.
Die Teilrevision geht nach der Vernehmlassung bis 28. November ans Kantonsparlament. Geplant ist, die neuen Regeln am 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen.