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Neue Regeln für Ordnungsbussen im Kanton Nidwalden ab 1. Juli

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Neue Regeln für Ordnungsbussen im Kanton Nidwalden ab 1. Juli

11. Juni 2025, 08:35 Uhr
Das Nichtbeseitigen von Hundekot fällt unter den Tatbestand des Ordnungsbussenrechts und wird mit 100 Franken gebüsst. (Symbolbild)
© Keystone/CHRISTIAN BEUTLER
Die Nidwaldner Regierung hat die Verordnung zum Ordnungsbussengesetz angepasst. Diese umfasst den Bussenkatalog, der nun klarer geregelt sei, teilte der Kanton am Mittwoch in einem Communiqué mit.

Mit der neuen Verordnung werden die Abläufe digitalisiert, die Höhe der Busse verständlicher und klar geregelt, wer, ob Polizei, Fischereiaufsicht oder Umweltbehörde, für den Vollzug zuständig ist, teilte der Kanton mit.

Neu sind die digitalen Prozesse im Bussenverfahren. Ordnungsbussen können online eingesehen und bezahlt werden, etwa über einen QR-Code. Wer die Busse nicht selbst verursacht hat, kann online auch die verantwortliche Person angeben. Zahlungen via Einzahlungsschein seien aber weiterhin möglich, hiess es.

Beim neuen Bussenkatalog beträgt die Maximalbusse 300 Franken. Die Regierung listet einige Beispiele aus dem Katalog auf, die unter das Ordnungsbussenrecht fallen. So kostet etwa eine Ruhestörung 100 Franken, das Nichtbeseitigen von Hundekot ebenso und das Verunreinigen öffentlicher Anlagen 200 Franken.

Die neue Ordnungsbussenverordnung ist ein zentraler Teil der Überarbeitung des kantonalen Bussenrechts und gilt laut Mitteilung ab dem 1. Juli.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. Juni 2025 08:35
aktualisiert: 11. Juni 2025 08:35