Mit 190 km/h auf der Landstrasse: Luzerner Gericht verurteilt Raser
Das am Montag publizierte begründete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte, dessen Verteidiger einen Freispruch verlangte, hat Berufung angemeldet.
Der Automobilist war am 27. Mai 2021 mit einem Sportwagen des schwedischen Herstellers Koenigsegg unterwegs, für den er früher gearbeitet und Testfahrten durchgeführt hatte. Die Fahrt wurde von einem in der Motorsportszene bekannten Influencer gefilmt. Dieser war gemäss Urteil vom Schweizer Arbeitgeber des Beschuldigten engagiert worden.
Geschwindigkeiten errechnet
Die Polizei berechnete auf Basis des Videos die gefahrenen Geschwindigkeiten und stellte im Gebiet Meierskappel LU mehrere Tempoexzesse fest. Einmal überschritt der Beschuldigte demnach auf einer Überlandstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 111 km/h.
Das Gericht hielt fest, dass es sich um eine errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit handelte. Die effektiv erreichten Maximalgeschwindigkeiten waren demnach höher.
Der Verteidiger verlangte einen Freispruch. Das Video dürfe nicht als Beweismittel verwendet werden, weil sein Mandant keine Einwilligung gegeben habe, dass er gefilmt werde. Er sei davon ausgegangen, dass nur das Auto aufgenommen werde.
Aufgrund der Filmsequenzen war für das Gericht aber erwiesen, dass der Beschuldigte wusste, dass auch er gefilmt werde. Das Video sei damit kein rechtswidrig erlangtes Beweismittel.
Der Beschuldigte gab, wie es im Urteil weiter hiess, zudem an, er sei sich nicht bewusst gewesen, wie schnell er fahre. Er habe sich auf das Fahren und nicht auf den Tachometer konzentriert. Die Vorstellung sei abwegig, auf einer schmalen Strasse mit 190 km/h statt 80 km/h zu fahren, ohne es zu merken, hiess es im Urteil dazu.
Auch dem Argument des Verteidigers, der Beschuldigte habe sich gegenüber seinem Arbeitgeber in einer Zwangslage befunden, folgte das Gericht nicht.
Raser profitiert von Beschleunigungsgebot
Das Gericht sprach den Beschuldigten, wie vom Staatsanwalt beantragt, der qualifiziert groben und der mehrfach groben Verletzung der Verkehrsregeln schuldig. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen.
Insgesamt hielt das Kriminalgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten für angemessen. Weil das Verfahren aber zu lange gedauert habe und damit das Beschleunigungsgebot verletzt worden sei, reduzierte es diese auf 15 Monate, dies bei einer Probezeit von zwei Jahren.