Messerstecher soll nach brutaler Attacke im Kanton Zürich in Klinik
Der Beschuldigte habe seine Medikamente nicht genommen sowie Drogen konsumiert, obwohl er gewusst habe, dass dies negative Effekte hat, sagte der Anwalt am Montag am Bezirksgericht Andelfingen ZH. Er sprach sich für eine Freiheitsstrafe aus, die zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll.
Für seinen Mandanten habe der Angriff lebenslängliche psychische und physische Folgen. Ihm soll der Beschuldigte eine Genugtuung von 80'000 Franken bezahlen.
Die Staatsanwältin berief sich auf das Gutachten. Demnach ist es Teil des Krankheitsbildes von Schizophrenen die Medikamente abzusetzen, wenn es ihnen besser geht. Das Gutachten gehe klar von einer nicht selbstverschuldeten Schuldunfähigkeit aus.
«Nicht Herr seiner Sinne»
Die Verteidigerin wies daraufhin, dass die Drogen laut Gutachter nicht die Ursache für die akute Psychose sein könnten. Bei der Tat habe ihm die Einsicht gefehlt, dass er ein Unrecht begeht. Ihr Mandant habe in einer eigenen Realität gelebt, in der er normale Handlungen als bedrohlich empfunden habe. «Er war nicht Herr seiner Sinne».
Sie könne nachvollziehen, dass das Opfer einen Schuldigen suche, sagte die Verteidigerin. «Ich verstehe den Schmerz und die Wut, doch eine lange Strafe ändert nichts». Die Massnahme werde so lange durchgeführt, wie eine Gefahr besteht. Das sei der beste Schutz für die Gesellschaft.
In seinem Schlusswort hielt der Beschuldigte fest, dass ihm die Tat leid tue. «Ich habe heute nochmal gehört, wie schrecklich das ist», sagte er mit Bezug auf die Aussagen des Geschädigten.
Das Bezirksgericht Andelfingen eröffnet das Urteil am Mittwochnachmittag.