Luzerner Veterinärdienst könnte für Prozesse Parteirechte erhalten
Die Kantonsregierung beantragt dem Kantonsrat, ein Postulat von Sara Muff (SP) teilweise erheblich zu erklären. Die Kantonsrätin begründete die Forderung nach Parteirechten für den Veterinärdienst damit, dass bei Tierschutzprozessen der Strafrahmen nur unzureichend ausgeschöpft werde. Damit würden die Delikte bagatellisiert.
Hätte der kantonale Veterinärdienst Parteirechte, könnte er auf das Verfahren Einfluss nehmen. Er könnte Strafbefehle und Entscheide weiterziehen oder Anschlussberufung einlegen, erklärte Muff.
Der Regierungsrat pflichtete Muff bei. Der Veterinärdienst müsste keine Strafverfahren führen, betonte er. Er könnte aber zur Klärung des Sachverhalts beitragen und die Argumente der Gegenpartei einordnen.
Die Kantone Bern und Zürich haben gemäss den Ausführungen des Regierungsrats «sehr gute Erfahrungen» mit Parteirechten des Veterinärdienstes gemacht. Die Kantonsregierung schätzt den Aufwand für die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage aber als hoch ein.