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Luzerner Unternehmer beging keinen Covid-Kreditbetrug

Prozess

Luzerner Unternehmer beging keinen Covid-Kreditbetrug

17. März 2025, 23:59 Uhr
Der Stuhl, auf dem sich der Beschuldigte vor dem Kriminalgericht Luzern verantworten musste. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Ein Luzerner Unternehmer, der Covid-Kredite mit falschen Angaben beantragt hatte, ist vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen worden. Es könne ihm nicht nachgewiesen werden, dass er die Bank arglistig täuschen wollte, begründete das Kriminalgericht Luzern sein Urteil.

Der 84-Jährige wurde vom Gericht aber der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Franken belegt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Berufung wurde angemeldet.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schuldspruch wegen Betrugs und Urkundenfälschung sowie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch.

Zu hohe Umsätze deklariert

Der Beschuldigte hatte im März 2020 für drei miteinander verbundene Firmen je einen Covid-Kredit von 500'000 Franken beantragt und erhalten. Dabei gab er viel zu grosse Umsätze von 5 Millionen Franken und Lohnsummen an. Er verwendete die Kredite auch nicht ausschliesslich zur Liquiditätssicherung.

Der Beschuldigte beantragte die Covid-Kredite bei der Bank, bei der er auch die Konten seiner Firmen hatte. Er gab an, dass sein Bankberater ihm zu dem gewählten Vorgehen geraten habe, was ihm das Gericht auf Grund der Akten nicht abnahm. Genauso wenig glaubte es ihm, dass er beim Formularausfüllen von Medikamenten benebelt gewesen sei oder das Formular falsch verstanden habe.

Allerdings ist für das Gericht nicht bewiesen, dass der Beschuldigte die Bank arglistig täuschen wollte. Dieser gab an, die Bank habe sein Unternehmen bestens gekannt und gewusst, dass die Angaben auf den Formularen nicht wahr sein könnten. Einer der drei Kredite sei zunächst von der Bank nicht ausbezahlt worden und erst nach einer Intervention seines Bankberaters freigegeben worden.

«In Zweifel für den Angeklagten»

Der Kundenberater bestritt, die drei Firmen genauer gekannt zu haben, eine Aussage, die dem Gericht unglaubhaft erschien. Es folgte deswegen im Sinne von «im Zweifel für den Angeklagten» der Darstellung des Beschuldigten.

Es könne nicht zweifellos ausgeschlossen werden, dass der Bankberater die falschen Angaben im Kreditantrag gekannt habe und sich dennoch für die Gewährung des Kredits eingesetzt habe, schreibt das Gericht. Der Beschuldigte sei deswegen vom Betrugsvorwurf freizusprechen.

Quelle: sda
veröffentlicht: 17. März 2025 23:59
aktualisiert: 17. März 2025 23:59