Luzerner Tourismus soll explizit gesellschaftsverträglich sein
Die Forderung sei zwar bereits in der Zielsetzung eines nachhaltigen Tourismus enthalten, teilte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) am Mittwoch mit. Mit ihrer ausdrücklichen Verankerung im Gesetz könne indes signalisiert werden, dass die Interessen der betroffenen Bevölkerung künftig besser berücksichtigt würden.
Insgesamt stützt die WAK nach eigenen Angaben die Stossrichtung der vom Regierungsrat vorgelegten Teilrevision des Tourismusgesetzes. Allerdings ist sie dagegen, dass die maximale Beherbergungsabgabe, welche die Gemeinden erheben dürfen, 80 Rappen pro Gast und Übernachtung betragen solle. Sie beantragt ein Maximum von 150 Rappen. Auf diesen Betrag ist auch die kantonale Abgabe beschränkt.
Der Kantonsrat wird die Gesetzesvorlage im September in erster Lesung behandeln.