Luzerner Staatsangestellte sollen nicht mehr gewählt werden
Heute wird im Kanton Luzern das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis durch einen hoheitlichen Verwaltungsakt begründet. Der oder die Angestellte wird gewählt und erklärt darauf Annahme der Wahl.
Dies sei nicht mehr zeitgemäss, schreibt der Regierungsrat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht an den Kantonsrat. Es sei ein Relikt aus der Zeit, als öffentliche Angestellte Beamte gewesen seien und beruhe auf einem Rechtssystem der Über- und Unterordnung.
Gemäss Regierungsrat wird die Anstellung durch Wahl deswegen immer weniger verstanden. Neu sollen die Kantonsangestellten mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag angestellt werden.
Unbestrittene Neuerung
In der Vernehmlassung war diese Neuerung unbestritten. Luzern folgt damit der grossen Mehrheit der Kantone.
Neu sollen die mit öffentlich-rechtlichem Vertrag Angestellten eine einseitige Änderung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Beschwerde ans Kantonsgericht anfechten können. Bisher mussten die gewählten Angestellten dafür eine Klage einreichen.
Die neuen Bestimmungen sollen auf den 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Wahlurkunden der Angestellten behalten ihre Gültigkeit. Sie werden erst in Verträge umgewandelt, wenn sich im Anstellungsverhältnis eine Änderung ergibt.
Heute ist die Anstellung mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nur in bestimmten Fällen möglich. Dazu gehören etwa befristete Arbeitsverhältnisse oder Arbeitsstellen, die ganz oder teilweise von Dritten finanziert werden.