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Luzerner Regierungsrat legt überarbeitete Beteiligungsstrategie vor

Beteiligungen

Luzerner Regierungsrat legt überarbeitete Beteiligungsstrategie vor

11. August 2025, 10:00 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat legt alle vier Jahre fest, wie er mit den kantonalen Beteiligungen umgeht. (Archivaufnahme)
© KEYSTONE/URS FLUEELER
Der Luzerner Regierungsrat hat die Strategien zu den 57 Unternehmen und Organisationen, an denen der Kanton beteiligt ist, neu festgelegt. Dabei werden auch Forderungen aus dem Parlament zu den Spitzensalären umgesetzt.

Der Regierungsrat überarbeitet die Beteiligungsstrategie alle vier Jahre und legt sie dem Kantonsrat zur Genehmigung vor. Dieser kann dabei auch Anmerkungen anbringen. Die Debatte dazu findet voraussichtlich im Oktober statt.

Die Zahl der Beteiligungen per Ende 2024 ist um fünf auf 57 gestiegen. Die Beteiligungsstrategie 2026 zeige, dass die Organisationen mit kantonaler Beteiligung im Hinblick auf ihre Führbarkeit gut und zweckmässig organisiert seien, teilte die Staatskanzlei am Montag mit. Die strategischen Ziele würden grundsätzlich durchgehend erreicht.

Vorgängig hatte der Regierungsrat die Eignerstrategien überarbeitet, deren Eckwerte in die Beteiligungsstrategie einflossen. Gemäss der Mitteilung machte der Regierungsrat in den Eignerstrategien neu die Vorgabe, dass bei Organisationen mit kantonaler Beteiligung beide Geschlechter zu mindestens 20 Prozent im operativen Leitungsorgan vertreten sind.

Regelungen zur Berufslehre und zu Salären

Weiter wurde ein Ziel zur Berufslehre formuliert, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Ein Thema ist auch die Zusammenarbeit der beiden Luzerner Hochschulen und der Universität.

Für die 15 Beteiligungen mit hohem und mittlerem Risiko wurden Offenlegungs- und Ausstandsregelungen für das strategische Organ sowie die Führung eines internen Kontrollsystems vorgegeben. Nur drei Beteiligungen wurden mit einem hohen Risiko bewertet: das Kantonsspital, die Pensionskasse und die Kantonalbank.

Ein Teil der Neuerungen geht auch auf Beschlüsse des Kantonsrats zurück. Dabei geht es um die Entschädigungen der Leitung der Kantonalbank und des Kantonsspitals.

Der Kantonsrat wird in der Oktobersession 2025 über die neue Beteiligungsstrategie beraten.

Quelle: sda
veröffentlicht: 11. August 2025 10:00
aktualisiert: 11. August 2025 10:00