Luzerner Regierung will Deponiesanierungen neu finanzieren
Bis 2017 war der Kanton für die Ausfallkosten aufgekommen. Im Rahmen eines kantonalen Sparpakets übertrug er die Zuständigkeit an die Gemeinden. Um die Budgets der Gemeinden zu entlasten, wurde eine Sonderabgabe von 12 Franken pro steuerpflichtige Person festgelegt, welche in ein vom Kanton treuhänderisch verwaltetes Konto fliessen.
Die Sonderregelung für die Finanzierung der Sanierungen läuft Ende 2026 aus. Es brauche deswegen eine Anschlusslösung, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit.
Gemäss der Mitteilung hat sich gezeigt, dass die Kosten für die Altlastensanierungen rund doppelt so hoch sein dürften als angenommen. Die Sonderabgabe solle deswegen abgeschafft und das Konto neu über die regulären Steuererträge der Kantone geäufnet werden, teilte die Staatskanzlei mit.
Die Gemeinden sollen somit die Ausfallkosten in ihren Budgets veranschlagen, aber weiterhin solidarisch tragen. Wie viel ins Konto einbezahlt werden muss, wird der Regierungsrat jeweils im Voraus festlegen.
Die Vernehmlassung läuft bis am 16. Januar 2026.